Ulrike Klöppel - Intersex im Nationalsozialismus

Ein Überblick über den Forschungsbedarf

1. Kontinuität nationalsozialistischer Verbrechen?

Aus Sicht eines Großteils der Ärzteschaft ist Intersexualität eine – gemessen an der unhinterfragten Norm des männlichen und weiblichen Körpers – sogenannte angeborene Geschlechtsdifferenzierungsstörung, die im frühen Kindesalter mittels Genitaloperationen und Hormonbehandlungen „korrigiert“ werden müsse.

Organisationen intergeschlechtlicher Menschen wehren sich gegen diese Praxis medizinischer Pathologisierung, Normierung und Bevormundung.

Sie protestieren gegen kosmetische Eingriffe, die im Kindesalter (zum Teil auch später) ohne informierte Einwilligung der Betroffenen durchgeführt werden.

Nicht wenige intergeschlechtliche Menschen haben traumatische Erfahrungen mit solchen Eingriffen gemacht, die sie als Verstümmelung und Verstoß gegen die Menschenrechte begreifen.

Um das schwere Unrecht der erlittenen Verletzungen zu verdeutlichen, bemühen manche einen Vergleich mit nationalsozialistischen Verbrechen und behaupten, dass Genitalkorrekturen im Kindesalter im Nationalsozialismus perfektioniert und seither systematisch durchgeführt worden seien [1].

Ein pauschaler Vergleich relativiert allerdings die industriell-bürokratische Vernichtung der jüdischen Bevölkerung, die Massenmorde an Sinti und Roma sowie an Behinderten.

Zu fragen ist auch, ob es für Aussagen wie jene, dass vor 1945 geborene intergeschlechtliche Menschen „im wesentlichen Opfer der Rassenhygiene des Nationalsozialismus“ geworden seien [2], historisch verifizierbare Belege gibt.

Tatsächlich fehlt es bislang an einer ernsthaften historischen Forschung, die diese Annahmen prüft; untersucht wurden bislang lediglich medizinische Fachpublikationen.

Ziel dieses Beitrags ist es, den spärlichen Forschungsstand zusammenzufassen und den enormen Forschungsbedarf aufzuzeigen [3].

2. Intersex im Fokus rassenhygienisch-eugenischer Diskussionen

Geschlechtliche Normierung und Pathologisierung, medizinische Bevormundung, gesellschaftliche Ausgrenzung und Diskriminierung intergeschlechtlicher Menschen sind nicht NS-spezifisch, sondern historisch tief verwurzelt.

Gleiches gilt hinsichtlich der eugenischen Problematisierung geschlechtlicher Uneindeutigkeit, die im 19.Jahrhundert einsetzte und sich zu Beginn des 20.Jahrhunderts im Zuge der Etablierung der sogenannten Rassenhygiene verstärkte: Ärzte identifizierten sie als biologische Gefahr für den gesunden „Volkskörper“.

Diese Darstellung intensivierte sich mit Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft.

Viele NS-Mediziner stützten sich auf die genetische Intersexualitätslehre des jüdischen Biologen Richard Goldschmidt, der ab 1915 eine Theorie der genetischen Festlegung des Geschlechts ausarbeitete.

Danach sollten auch die geschlechtlichen Zwischenformen von der quantitativen Balance genetischer Männlichkeits- und Weiblichkeitsbestimmer abhängen.

Als Beleg dienten ihm Kreuzungsexperimente mit lokalen Populationen einer Mottenart, die er als Rassen bezeichnete.

Humanmediziner griffen dies auf, um ihre Behauptung zu untermauern, dass sogenannte Rassenmischungen auch für das Vorkommen von Intersexualität beim Menschen verantwortlich seien [4].

Sie verwendeten die Intersexualitätslehre als Erklärungsschema für alle von Geschlechter- und Sexualitätsnormen abweichenden Erscheinungen – von Homosexuellen und stark körperbehaarten Frauen bis hin zu sogenannten echten Hermaphroditen.

Die Eugeniker konzentrierten sich vor allem auf die augenscheinlich nur geringfügig abweichenden Menschen, weil deren Zahl als beunruhigend groß angesehen wurde.

Speziell für diese Gruppe setzte sich der 1924 eingeführte Ausdruck intersexuelle Konstitution (beziehungsweise Intersexualität) durch [5].

Menschen mit augenfälliger Uneindeutigkeit der Genitalien wurden hingegen meist als „Hermaphroditen“ bezeichnet.

Manche Mediziner betrachteten die intersexuelle Konstitution als Ursache von politischem Instinktverlust, der sich in „Marxismus und Bolschewismus“ oder der „Frauenemanzipation“ äußere; auch trete Intersexualität bei „jüdischen Männern und Frauen“ gehäuft auf [6].

Verschiedene Ärzte äußerten sich besorgt, dass Menschen mit intersexueller Konstitution gute Heiratschancen hätten, ihre Ehen jedoch kinderlos bleiben oder gar zu „minderwertigem“ Nachwuchs führen würden.

Im Interesse einer starken und gesunden Bevölkerung müssten Intersexuelle daher von der Ehe abgehalten werden [7].

Pseudo- und echte „Hermaphroditen“ galten hingegen den meisten Medizinern als fortpflanzungsunfähig. Dennoch mahnte ein einschlägiges Handwörterbuch an:

„Namentlich bei Verdacht auf noch vorhandene Zeugungsmöglichkeit sollten Eheschließungen unbedingt verboten werden, da auch diese Mißbildungen vererbt werden können. [...] Es ist ernsthaft zu erwägen, ob nicht [...] grundsätzlich bei Anwesenheit von Fehlbildungen an den äußeren Geschlechtsteilen Sterilisierung der betreffenden Individuen durchzuführen wäre.“ [8]

Auch in der Deutschen Zeitschrift für die gesamte Gerichtliche Medizin war zu lesen:

„Nach unserer deutschen Auffassung handelt es sich wahrscheinlich um schwere erbliche körperliche Mißbildung. Eine Eheschließung würde höchstens mit einer erbkranken oder unfruchtbaren Person in Betracht kommen.“ [9]

Dass letztere Option tatsächlich umgesetzt wurde, bestätigt die Fallgeschichte einer Person, der aufgrund der Diagnose „männliches Scheinzwittertum“ die gewünschte Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags in männlich gestattet und anschließend die Ehe mit einer unfruchtbaren Frau erlaubt wurde [10].

Doch abgesehen von solchen speziellen Fällen verweigerte das Gesundheitsamt bei schwerer Erbkrankheit ein Ehetauglichkeitszeugnis und beantragte die Zwangssterilisierung.

Allerdings gab es hinsichtlich der Vererbbarkeit der verschiedenen Phänomene, die unter dem Begriff Hermaphroditismus zusammengefasst wurden, keine einheitliche medizinische Auffassung.

1936 konstatierte Otmar Freiherr von Verschuer, ein führender Rassenhygieniker des NS-Regimes, in der Zeitschrift Der Erbarzt, dass Erbbedingtheit zwar in einigen Fällen wahrscheinlich, aber nicht gesichert sei.

Er sprach sich gegen eine generelle Zwangssterilisierung von „Hermaphroditen“ aus und verwies auf die Notwendigkeit von Einzelfallprüfungen. In einem zur Beratung vorgelegten Fall eines Vaters zweier Kinder mit Pseudohermaphroditismus masculinus, der auch drei „klinisch völlig gesunde“ Kinder gezeugt hatte, lehnte Verschuer eine Sterilisierung ab, da der Mann „nicht erbkrank im Sinne des Gesetzes“ sei [11].

Letztlich bedingte aber die fallweise Erbgesundheitsbeurteilung eine massive Abhängigkeit von den Gutachtern und stellte für intergeschlechtliche Menschen eine reale Bedrohung dar, Opfer eugenischer Zwangsmaßnahmen zu werden.

3. Medizinische Standardbehandlung bei Intersexualität

Wurden im NS-Staat an intergeschlechtlichen Kindern systematisch Genitalkorrekturen durchgeführt?

Die medizinischen Fachveröffentlichungen bieten dafür keine Anhaltspunkte.

Ein 1934 in der Zeitschrift für Geburtshilfe und Gynäkologie vom Frauenarzt Hans Christian Naujoks publizierter Artikel fasste die Diskussion der Ärzteschaft in der Weimarer Zeit zusammen und schloss sich der Empfehlung an,

„zunächst alle Operationen in solchen Fällen abzulehnen und zu warten, wie die weitere Entwicklung des Kindes werden wird [...]. Für unser therapeutisches Handeln ist in allererster Linie die Psyche, die Geschlechtseinstellung, der Wunsch des Individuums maßgebend.“ [12]

Da sich das Geschlechtsempfinden erst mit der Pubertät kläre, solle eine amtliche Geschlechtsumschreibung nicht vor diesem Alter vorgenommen werden.

Während sich zu Kindern in der restlichen Fachliteratur keine spezifischen Behandlungsempfehlungen finden, bestand bezüglich erwachsener Personen weitgehend Einigkeit, dass deren psychisches Geschlecht entscheidend sei [13].

Im Handwörterbuch der gerichtlichen Medizin und naturwissenschaftlichen Kriminalistik hieß es:

„In nicht forensischen Fällen empfiehlt es sich, erwachsene Zwitter in jenem Geschlechte zu belassen, welches sie selbst als das für sich geeignetere empfinden“ [14].

Dass auf Wunsch von Betroffenen durchzuführende kosmetische Genitaloperationen eine „Hilfe für das Individuum“ seien, vertraten selbst überzeugte Anhänger der NS-Bevölkerungspolitik wie Naujoks.

Im „Volksinteresse“ lehnten sie allerdings chirurgische oder hormonelle „Maßnahme[n] zur Förderung der Fertilität“ von sogenannten Hermaphroditen ab, da in

„die Vollwertigkeit dieser Nachkommenschaft [...] doch einige Zweifel gesetzt werden“ müssten [15].

Fraglich ist, inwiefern solche Empfehlungen praktisch umgesetzt wurden. Naujoks berichtete über zwei „Hermaphroditen“, bei denen er sich hinsichtlich Genitaloperationen beziehungsweise Veranlassung einer Geschlechtsumschreibung jeweils nach deren Vorstellungen gerichtet habe [16].

Bei zwei Patienten, an deren männlichem Geschlecht kein Zweifel schien, wurden anlässlich der operativen Behandlung eines Leistenbruchs ein Uterus und Leistenhoden entdeckt; die Ärzte verschwiegen ihre Diagnose des Hermaphroditismus ihren Patienten, um diese in ihrem Selbstverständnis als Männer nicht zu irritieren.

Im einen der beiden Fälle wurden Uterus und Leistenhoden belassen, im anderen entfernt [17]. Die publizierten Fallberichte lassen den Schluss nicht zu, dass Ärzte Erwachsene generell zwangsbehandelt hätten.

Bezüglich intergeschlechtlicher Kinder ist die Situation uneinheitlicher: In zwei Fällen, in denen Gonaden gefunden wurden, die dem bei Geburt eingetragenen Geschlecht widersprachen, unterließen die Ärzte Genitalkorrekturen und eine forcierte Geschlechtsumstellung [18].

Im Falle einer Dreizehnjährigen, deren Psyche angeblich eindeutig weiblich war, ordnete der bekannte Berliner Gynäkologe Walther Stoeckel die Abtragung der „vergrößerten Klitoris“ an.

Es ist nicht auszuschließen, dass er über den Kopf der Jugendlichen hinweg entschied [19]. Eine Publikation von 1948 gibt retrospektiv Einblick in zwei weitere Schicksale aus der NS-Zeit: Bei einem bis dahin als Mädchen erzogenen Kind wurde im Alter von sechs Jahren das Geschlecht umgestellt und anschließend mehrfach die sogenannte Hypospadie operiert – das heißt, dass die an der Wurzel des als Penis eingestuften Organs austretende Harnröhre an die Spitze verlegt wurde.

Der andere Fall betraf ein zweijähriges, als Pseudohermaphroditismus femininus diagnostiziertes Kind, bei dem – auf Veranlassung der Mutter – die „vergrößerte Klitoris“ abgetragen wurde. 1944 wurde zudem aus eugenischen Gründen der Uterus des Kindes entfernt [20]. Im NS-Staat erfolgten also durchaus vereinzelt genitalplastische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern.

Aus den bisher bekannten Quellen lässt sich allerdings nicht ableiten, dass dies systematisch geschah. Wenn hingegen bei Kindern Hypospadie diagnostiziert wurde, wurde diese häufig „korrigiert“, um, wie es bereits in den 1920er Jahren hieß, Belastungen in der psychischen Entwicklung vorzubeugen.

Die meisten Ärzte waren sich aber einig, dass bei Hypospadie nur selten Hermaphroditismus vorliege, vielmehr das biologische Geschlecht der Betroffenen eindeutig männlich sei, weshalb auch die psychosexuelle Entwicklung natürlicherweise männlich verlaufe.

Bei „Hermaphroditen“ sei dagegen eine Voraussage der psychischen Geschlechtsentwicklung prinzipiell nicht möglich. Aus diesem Grunde hielten sich in der Weimarer Zeit die meisten Ärzte mit genitalplastischen Eingriffen bei intergeschlechtlichen Kindern zurück [21].

Diese Position wurde in der medizinischen Literatur der NS-Zeit (mit Ausnahme von Naujoks) weder explizit bestätigt noch aufgegeben.

Bezüglich der medizinischen Behandlungspraxis bei Intersexualität im Zeitraum 1933 bis 1945 stellen sich mithin mehr Fragen, als derzeit Antworten gegeben werden können.

4. Medizinische Publikationen und die Frage der Praxis

Ein grundsätzliches Problem der bisherigen Forschung ist, dass sie auf Analysen der medizinischen Literatur beschränkt ist.

Medizinischen Publikationen allgemein muss hinsichtlich ihres Aussagewerts für die konkrete Praxis mit Skepsis begegnet werden, da mit Auslassungen, Verschweigen und Beschönigungen zu rechnen ist.

Auf dieser Grundlage kann die Frage, ob Praktiken wie unfreiwillige (oder auf extremen äußeren Druck formal freiwillige) kosmetische Genitaloperationen, Zwangssterilisierungen, Eheverbote oder missbräuchliche Medizinversuche systematisch durchgeführt wurden, nicht beantwortet werden.

Ein wichtiger Beitrag zur Klärung wäre eine Untersuchung der Karteien von Gesundheitsämtern, um herauszufinden, in welchem Ausmaß intergeschlechtliche Neugeborene oder Erwachsene durch Hebammen und Ärzte wegen des Verdachts auf schwere Erbkrankheit angezeigt wurden, zumal 1939 die Meldepflicht auf schwere Missbildungen ohne Vorliegen einer Erbkrankheit ausgeweitet wurde.

Die Meldungen waren die Grundlage für die sogenannte Kindereuthanasie, der mehr als 5000 Kinder zum Opfer fielen.

Allgemein muss festgehalten werden, dass die Nationalsozialisten die gewaltsame und mörderische Umsetzung der rassenhygienischen Agenda im Laufe ihrer Herrschaft immer drastischer betrieben.

Damit stieg auch das Risiko für intergeschlechtliche Menschen, Opfer von Willkürakten, Verfolgung, medizinischen Experimenten und Vernichtungsaktionen zu werden.

Dies gilt umso mehr, da sie nicht nur unter Rückgriff auf eugenische, sondern auch auf strafrechtliche und ordnungspolitische Begründungen als Gefahr für den „Volkskörper“ angesehen werden konnten.

Es ist nicht auszuschließen, dass intergeschlechtliche Personen als Transvestiten wahrgenommen und wegen „groben Unfugs“ oder „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ verhaftet wurden [22].

Andere mochten wegen gleichgeschlechtlicher Betätigung ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten sein.

Zudem ist davon auszugehen, dass sich intergeschlechtliche Menschen, entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung (die Angaben schwanken zwischen 0,02 bis zwei Prozent), auch in Fürsorge-, Pflege- und psychiatrischen Anstalten oder in Häftlingslagern befanden.

Für sie war die Gefahr besonders hoch, Opfer von zynischen Gewaltakten und Vernichtung zu werden.

Das gilt potenziert für diejenigen, die in Konzentrationslager verschleppt wurden.

Es gibt (allerdings unpräzise) Hinweise in der Forschungsliteratur, wonach Josef Mengele im Konzentrationslager Auschwitz auch „Hermaphroditen“ selektiert habe, um an ihnen seine mörderischen Menschenversuche durchzuführen [23].

Studien, die solchen Hinweisen und begründeten Vermutungen gezielt nachgehen fehlen bislang.

Hierfür müssten Klinik-, Anstalts-, Gerichts-, Behörden- und Lagerakten herangezogen werden.

Aussagekräftige Dokumente ausfindig zu machen, ist angesichts der relativ geringen Zahl intergeschlechtlicher Menschen ein äußerst schwieriges Unterfangen.

Das ist aber kein Grund, Forschungen zum Schicksal intergeschlechtlicher Menschen im NS-Staat zu vernachlässigen.

Es besteht im Gegenteil dringender Aufklärungsbedarf, da intergeschlechtliche Menschen aufgrund der gesellschaftlichen und medizinischen Stigmatisierung besonders gefährdet waren, Opfer der NS-Gewaltherrschaft zu werden.

Quellenangaben

  1. Vgl. Intersex-Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: 150 Jahre Menschenversuche ohne Ethik und Gewissen (http://zwischengeschlecht.org/post/Menschenversuche-ohne-Ethik).

  2. Intersexuelle Menschen e.V./XY-Frauen, Parallelbericht zum 6.Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW), hier S. 9 (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/userupload/PDF-Dateien/PakteKonventionen/ CEDAW/cedawstatereportgermany62007 parallel2de.pdf).

  3. In Ermangelung anderer Studien greife ich auf meine Dissertation (Ulrike Klöppel, XX0XY ungelöst: Hermaphroditismus, Sex und Gender in der deutschen Medizin. Eine historische Studie zur Intersexualität, Bielefeld 2010, Kap. II.2.5) sowie ergänzende Recherchen zurück. Quellenhinweise lieferte mir auch eine Hausarbeit von Christian John, die 2012 am Institut für Geschichte der Medizin der Charité unter der Betreuung von Rainer Herrn entstanden ist.

  4. Vgl. Arthur Jores, Klinische Endokrinologie. Ein Lehrbuch für Ärzte und Studierende, Berlin 1939, S. 293.

  5. Vgl.Paul Mathes, Die Konstitutionstypen des Weibes, insbesondere der intersexuelle Typus, in: Josef Halban/Ludwig Seitz (Hrsg.), Biologie und Pathologie des Weibes. Ein Handbuch der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Berlin/Wien 1924, S. 1–112.

  6. Robert Stigler, Die rassenphysiologische Bedeutung der sexuellen Applanation, in: Zeitschrift für Rassenphysiologie 7 (1934), S. 67–88, hier S. 81f. und S. 86.

  7. Vgl. Ludwig Seitz, Geschlechtliche Konstitution und geschlechtliches Hormonsystem, in: Deutsche Medizinische Wochenschrift 68 (1942), S. 741–745, hier S. 744.

  8. Anton Priesel, Zweifelhafte Geschlechtszugehörigkeit, in: Ferdinand von Neureiter/ Friedrich Pietrusky/Eduard Schütt (Hrsg.), Handwörterbuch der gerichtlichen Medizin und naturwissenschaftlichen Kriminalistik, Berlin 1940, S. 961–969, hier S. 969.

  9. Otto Rogal, Referat: Albin Schmidt, Die operative Behandlung des Hermaphroditis-mus, Zeitschrift für Urologie 35 (1941), S. 152–169, in: Deutsche Zeitschrift für die gesamte Gerichtliche Medizin 35 (1942), S. 501f., hier S. 502.

  10. August Mayer, Sexualpsychologische Bedenken gegen die operative Korrektur von genitalen Bildungsstörungen, in: Zentralblatt für Gynäkologie 78 (1956), S. 1889–1892, hier S. 1892.

  11. Otmar Freiherr von Verschuer, Pseudohermaphroditismus, in: Der Erbarzt. Beilage zum Deutschen Ärzteblatt 3 (1936), S. 192.

  12. Hans Naujoks, Über echte Zwitterbildung beim Menschen und ihre therapeutische Beeinflussung, in: Zeitschrift für Geburtshilfe und Gynäkologie 109 (1934), S. 135–161, hier S. 148.

  13. Vgl. Berthold Mueller/Kurt Walcher, Gerichtliche und soziale Medizin, München, Berlin 1944, S. 280f.; Hellmut Marx, Innere Sekretion, in: Gustav von Bergmann/Ru-dolf Staehelin (Hrsg.), Handbuch der Inneren Medizin, Berlin 1941, S. 1–476, hier S. 306.

  14. Priesel, Zweifelhafte Geschlechtszugehörigkeit, S. 969.

  15. Naujoks, Zwitterbildung beim Menschen, S. 160.

  16. Vgl. Hans Naujoks, Über sexuelle Zwischenstufen. Vortrag auf der Sitzung der Wissenschaftlich-medizinischen Gesellschaft an der Universität Köln am 8.11.1935, in: Klinische Wochenschrift 15 (1936), S. 182.

  17. Vgl. Walter Hartmann, Über inneren männlichen Hermaphroditismus, in: Deutsche Zeitschrift für Chirurgie 256 (1942), S. 531–545, hier S. 539; Josef Geissler, Zur Kenntnis des Pseudohermaphroditismus masculinus internus, in: Beiträge zur pathologischen Anatomie und zur allgemeinen Pathologie 100 (1937), S. 305–328.

  18. Walter Matheja, Ein interessanter Fall von Hermaphroditismus, in: Kinderärztliche Praxis 7 (1936), S. 158f.; C. Böhner, Waltrudis oder „Walter“?, in: Zentralblatt für Chirurgie 65 (1938), S. 142 ff.

  19. Vgl. Walther Stoeckel, Hermaphroditismus femininus externus, in: Zentralblatt für Gynäkologie 64 (1940), S. 666f.

  20. Vgl. Adalbert Büttner/Gotthard Titze, Zur Anzeigenstellung operativer Eingriffe beim Hermaphroditismus, in: Archiv für klinische Chirurgie 261 (1948), S. 378–402, hier S. 383 ff. und S. 391 ff.

  21. Vgl. Ludwig Moszkowicz, Soll man die Hypospadie operieren?, in: Der Chirurg 6 (1934), S. 401f.

  22. Vgl. dazu den Beitrag von Rainer Herrn in diesem Band.

  23. Vgl. Robert Jay Lifton, The Nazi Doctors. Medical Killing and the Psychology of Genocide, New York 1986, S. 360.